D-Ticket für Azubis in M-V

Azubis aus MV
deutschlandweit unterwegs für 29 Euro

Du hast Fragen zum Ticketangebot? Wir helfen Dir weiter!
VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern GmbH D-Ticket Azubi M-V–Fragen

Bei Fragen und Anregungen hilft Dir die Servicestelle gerne weiter.

Telefonnummer: 030 80921299 (zum Ortstarif) Mo – Fr zwischen 8 – 18 Uhr weiter.
E-Mail: azt-meck-pomm@bahn.de

#meinMoVe

 

Mit dem D-Ticket für Azubis aus Mecklenburg-Vorpommern kannst Du für monatlich 29 Euro ganz Deutschland entdecken – im Job und in der Freizeit. Die Differenz zu 49 Euro – 20 Euro – übernimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern für Dich. Nutze alle Nahverkehrszüge (2. Klasse), Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbusse sowie weitere ausgewählte Verkehrsmittel.

Einen Weg kannst Du Dir dabei glücklicherweise sparen, den zum Ticket-Schalter, denn Du kannst dein Ticket ganz bequem hier bestellen.

Hol Dir jetzt dein flexibles Handy-Aboticket.

Bitte beachte dass Du Dein Ticket für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum bis zum 15. des Vormonats bestellen musst, da wir zuvor noch alle Nachweise prüfen müssen.

Für wen gilt das Ticket?

Das D-Ticket für Azubis in MV gilt für:

Schülerinnen und Schüler, die sich in einer staatlich anerkannten Ausbildung zum Erwerb eines qualifizierten Berufsabschlusses an einer in der Schulliste des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgelisteten berufsbildenden Schule befinden oder eine Ausbildung an einer Berufsschule außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage des § 46 Abs. 3 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) absolvieren.

Dazu zählen:
  • Berufsschulen: Teilzeitberufsschulen im Rahmen der dualen Ausbildung
  • Berufsfachschulen, z.B. Kinderpflege, Kranken- und Altenpflegehilfe
  • Höhere Berufsfachschulen, sowohl Teilzeit als auch Vollzeit: z.B. Gesundheitsfachberufe, Sozialassistenz, staatlich anerkannte/r Erzieherin,
  • Fachschulen, sowohl Teilzeit als auch Vollzeit: z.B. staatlich anerkannte/r Erzieher/in, Heilerziehungspflege, staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt, staatlich geprüfter Betriebswirt, Schiffsbetriebstechnik, Offizier, Kapitän, Schiffsmaschinist, staatlich geprüfter Techniker

Eine Übersicht aller zugelassenen Berufsschulen in M-V findest Du hier →

  • Auszubildende, die sich in einer staatlich anerkannten Ausbildung zum Erwerb eines qualifizierten Berufsabschlusses an einer Ausbildungsstätte im Land Mecklenburg-Vorpommern befinden, jedoch den schulischen Teil der Ausbildung außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns absolvieren,
  • Auszubildende in einer begleitenden betrieblichen Ausbildung (bbA) zum Fachpraktiker, Helfer oder Werker nach § 66 Berufsbildungsgesetz bzw. § 42r Handwerksordnung,
  • Auszubildende in einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) nach § 76 SGB III,
  • Freiwilligendienstleistende (Bundes- und Jugendfreiwilligendienste) im Land Mecklenburg-Vorpommern und
  • Beamtenanwärter/innen im Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe I mit Einsatzstätte im Land Mecklenburg-Vorpommern

Wo gilt das Ticket?

Das D-Ticket gilt deutschlandweit in / auf:
  • Nahverkehrszügen (2. Klasse) und S-Bahnen (2. Klasse),
  • Fernverkehrszügen (2. Klasse) zwischen Rostock Hbf. und Stralsund Hbf,
  • Stadt- und Regionalbussen (außer Fernbusse),
  • Rufbussen z.B. NAHBUS, VLP und REBUS (bei Kapazität) zzgl. Servicezuschlägen,
  • Straßenbahnen,
  • weiteren ausgewählten Verkehrsmitteln

Was benötige ich zum Erwerb des Tickets?​

VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern GmbH D-Ticket Azubi M-V–Informationen
Du benötigst für deine Bestellung folgende Unterlagen:
  • Berechtigungsnachweis mit Laufzeitangabe,
  • Lichtbild auf dem dein Gesicht eindeutig zu erkennen ist (im Dateiformat: jpeg, jpg oder png),
  • Ausweisdokument (Vorderseite des Personalausweises bzw. des Führerscheins oder dein Reisepass).
VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern GmbH D-Ticket Azubi M-V–Informationen
Welche Angaben muss mein Berechtigungsnachweis enthalten?

Die Mindestinhalte für deinen Berechtigungsnachweis unterscheiden sich je nach Berechtigtengruppe (Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwärter/innen).

Es gelten folgende Mindestanforderungen:

Für Auszubildende (Schulbescheinigung):
  • Name der beruflichen Schule
  • Name des/r Auszubildenden
  • Bildungsgang/Ausbildungsberuf bzw. angestrebter Abschluss
  • Beginn und vsl. Ende der Ausbildung
  • Stempel und Unterschrift der beruflichen Schule*

*Du wirst Azubi im 1. Lehrjahr und deine Berufsschule ist noch geschlossen?

Dann kannst Du bei einer:
a) beruflichen Ausbildung das Formular (Download Berechtigungsnachweis Auszubildende) ausfüllen und von der für Dich zuständigen Kammer abstempeln lassen (u.a. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer etc.) und dieses im Bestellvorgang hochladen.

b) schulischen Vollzeitausbildung das Formular (Download Berechtigungsnachweis Auszubildende) ausfüllen und per E-Mail an: f.buchholz@bm.mv-regierung.de senden. Im Anschluss erhältst du das Formular gestempelt zurück und kannst dieses im Bestellvorgang hochladen.

Eine Übersicht aller zugelassenen Berufsschulen in M-V findest Du hier →

Auszubildende, mit einer Ausbildungsstelle in Mecklenburg-Vorpommern, deren berufliche Schule außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns liegt, benötigen als Berechtigungsnachweis eine Kammerbescheinigung (zu erhalten u.a. bei der zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer etc.), welche die Ausbildungsstelle in Mecklenburg-Vorpommern, den angestrebten Abschluss und die voraussichtliche Dauer der Ausbildung nachweist.

Download Berechtigungsnachweis Auszubildende →

Für Freiwilligendienstleistende:
  • Name des Freiwilligendienstleistenden
  • Name des Trägers des Freiwilligendienstes
  • Name und Anschrift der Einsatzstelle
  • Beginn und vsl. Ende des Dienstes
  • Unterschrift und Stempel der Einsatzstelle

Download Berechtigungsnachweis Freiwilligendienstleistende →

Für Beamtenanwärter/innen:
  • Name des Anwärters/der Anwärterin
  • Name des Dienstherrn
  • Anschrift der Einsatzstelle
  • Angestrebtes Einstiegsamt
  • Beginn und vsl. Ende des Anwärterdienstes
  • Stempel und Unterschrift des Dienstherrn

Download Berechtigungsnachweis Beamtenanwärter/innen →

FAQ

  • Bitte beachte dass Du Dein Ticket für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum bis zum 15. des Vormonats bestellen musst, da wir zuvor noch alle Nachweise prüfen müssen.
  • Das Ticket ist personengebunden, es ist nicht übertragbar.
  • Es gilt für längstens 12 Monate und wird nach Vorlage eines entsprechenden Berechtigungsnachweises verlängert.
  • Das Ticket gibt es ausschließlich als Handyticket.
  • Bei Defekt oder Verlust des Handys bitte bei der Service-Stelle unter 030 80921299 anrufen, dann erhältst Du neue Zugangsdaten zur Nutzung des Tickets.
  • Bei unberechtigter Nutzung werden 60 € fällig.
  • Das D-Ticket ist ein deutschlandweites Tarifangebot. Es gelten die Beförderungsbedingungen für das Deutschland-Ticket sowie ergänzend die jeweiligen Beförderungsbedingungen bzw. Tarifbestimmungen des jeweils genutzten Verkehrsunternehmens.
  • Das Tarifangebot richtet sich an Privatpersonen. Das D-Ticket für Azubis in MV kann nicht durch juristische Personen (wie z. B. Unternehmen) erworben werden. Eine Bestellung und Zahlung über die Ausbildungsbetriebe ist nicht möglich.
  • Schüler/innen an öffentlichen, staatlich genehmigten allgemeinbildenden Schulen
  • Schüler/innen an staatlich anerkannten privaten allgemeinbildenden Schulen,
  • Schüler/innen von Fachgymnasien, Fachoberschulen sowie von Abendgymnasien,
  • Studenten/innen sowie
  • Schüler/innen im berufsvorbereitenden Jahr, die Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten durch die Agentur für Arbeit oder Schülerbeförderung gemäß § 113 SchulG M-V haben.
  • Umschüler/innen aus dem Bereich der beruflichen Weiterbildung, dies ist der Erwachsenen- und Weiterbildung zugeordnet.

Der Ticketpreis beträgt monatlich 49 Euro. 20 zahlt das Land Mecklenburg-Vorpommern für Dich. Du musst noch 29 € bezahlen.

Der Ticketpreis wird per SEPA-Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto abgebucht.

  • Fahrten mit dem ICE, IC oder EC (außer denen, die zwischen Rostock und Stralsund unterwegs sind)
  • unentgeltliche Mitnahme eines Fahrrades
  • Fahrten mit dem Fernbus
  • kostenfreie Mitnahme weiterer Personen (ab 6 Jahre)

In Kurorten und Ferienregionen sind die Regelungen der örtlichen Kurgebietssatzungen zu beachten.

Das Abonnement kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen.

Das Handyticket wird über die App DB Navigator ausgegeben. Hinweise zu den technisch notwendigen Bedingungen findest Du im App-Store.   

  • Für Android findest Du die App hier →
  • Für iOS findest Du die App hier →
  • Nach deiner erfolgreichen Bestellung wird Dir per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse ein Code zur Verfügung gestellt, mit dem kannst Du das „D-Ticket“ auf einem Smartphone in die App DB Navigator laden.
Tarifbestimmungen des Deutschland-Tickets